AGB
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Baldegger + Sortec AG, Schweiz und ihrem Kunden einschliesslich sämtlicher daraus resultierender Ansprüche gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden von Baldegger + Sortec AG nicht anerkannt, es sei denn, Baldegger + Sortec AG hat diesen ausdrücklich und schriftlich im Einzelfall zugestimmt.
Diese AGB sind in jedem Fall verbindlicher Bestandteil aller Verträge, die zwischen Baldegger Sortec AG und seinen Kunden zustande kommen. Mit der Auftragserstellung sowie durch die Annahme eines Angebotes werden diese AGB durch die Kunden ausdrücklich anerkannt. Sie gelten weiterhin als anerkannt innerhalb dauernder Geschäftsbeziehung.
Es kann auf diese AGB sowohl in einem Vertrag, einem Angebot, einer Offerte oder eines Auftrages verwiesen werden. Diese AGB gelten dann als integrierender Bestandteil der jeweiligen Verträge und Aufträge. Die Annahme eines Angebots kann auch durch konkludenten Handel erfolgen, namentlich indem der Kunde die Leistungen von Baldegger + Sortec AG entgegennimmt oder nutzt. Die AGB gelten auch für sämtliche zukünftigen Beziehungen zwischen den beiden Parteien, ohne dass dazu jedes Mal eine ausdrückliche Bestätigung notwendig wäre.
Soweit nicht anders angegeben, sind Angebote von Baldegger + Sortec AG während 30 Tagen gültig. Änderungen dieser AGB durch Baldegger + Sortec AG sind jederzeit möglich; die neue Fassung der AGB gilt für alle nach ihrem Inkrafttreten abgeschlossenen Verträge.
Wenn nicht anders vereinbart, verstehen sich die Angebote der Baldegger + Sortec AG freibleibend und unverbindlich. Das heisst, erhöhen oder reduzieren sich die Einkaufspreise, die Transportpreise, öffentlichen Abgaben oder andere ausschlaggebende Faktoren, so behält sich die Baldegger + Sortec AG das Recht vor, die vereinbarten Preise (inklusive Festpreise) anzupassen.
Alle Aufträge werden von der Baldegger + Sortec AG nur zu den vorliegenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Die Baldegger + Sortec AG behält sich das Recht vor, Kundenaufträge im Einzelfall abzulehnen.
Die Supportleistungen gelten gemäss unseren Service-Abonnementen, welche aktuell angeboten werden. Die Leistungen der Abonnemente werden in unserem SLA-Vertrag beschrieben. Kündigungsfrist eines Service-Abonnements ist jährlich, immer drei Monate vor Beginn möglich.
Für die Installation/Programmierung und Schulung ist die vorgegebene Zeit gemäss Kaufvertrag massgebend. Zusätzliche Aufwendungen werden in Rechnung gestellt. Erstellen von Datenleitungen (Hausinstallationen) und Installation des PCs sind Sache des Kunden.
Der Kunde hat die in den Verträgen oder Aufträgen vorgesehenen Vergütungen für die von Baldegger + Sortec AG erbrachten Leistungen zu bezahlen. Alle Beträge verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälligen anderen Abgaben.
Vom Kunden geforderte Leistungen, deren Preise nicht speziell vereinbart wurden, werden nach effektivem Aufwand zu den jeweils gültigen Standardansätzen von Baldegger + Sortec AG in Rechnung gestellt.
Baldegger + Sortec AG berechnet die aufgewendete Zeit in 15 Minuten Schritten. Im Minimum beträgt ein Auftrag (z.B. Support, telefonische Abklärungen, Anwenderunterstützung) 15 Minuten. Darin werden die Meldungsaufnahme (Bsp. per Telefon oder E-Mail), die Auftragserfassung mit Zielzustand und die Verbindungsaufnahme zum Kunden abgedeckt.
Die Vergütungen werden gemäss dem vereinbarten Zahlungsplan fällig. Baldegger + Sortec AG macht fällige Forderungen mittels Rechnung geltend. Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar.
Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für Baldegger + Sortec AG unentgeltlich erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten sind wesentliche Pflichten des Kunden.
Der Kunde hat Baldegger + Sortec AG bzw. ihre Mitarbeiter und die von ihr zur Vertragserfüllung beigezogenen Dritten bei der Erbringung ihrer Leistungen in jeder zumutbaren Weise aktiv und zeitgerecht zu unterstützen, daran mitzuwirken, die nötigen Vorbereitungs- und Bereitstellungshandlungen (einschliesslich der Beschaffung aller erforderlichen Rechte und Genehmigungen) vorzunehmen und den notwendigen Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Ressourcen zu gewähren.
Der Kunde ist im Weiteren verpflichtet, rechtzeitig alle Daten, Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen, die für die Abwicklung der Einzelverträge und Leistungen von Baldegger + Sortec AG von Bedeutung sein könnten. Daten, die weiterverarbeitet werden müssen und in elektronischer Form existieren, sind Baldegger + Sortec AG in einem allgemein akzeptierten, maschinenlesbaren Format elektronisch zu übergeben.
Kommt der Kunde diesen Pflichten oder seinen Obliegenheiten nicht oder nicht gehörig nach, so sind die daraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwendungen usw.) vom Kunden zu tragen. Der Kunde hat Baldegger + Sortec AG den Mehraufwand zu den jeweils gültigen Standardansätzen von Baldegger + Sortec AG zu vergüten, es sei denn, dass die Verletzung seiner Pflichten alleine durch Baldegger + Sortec AG zu verantworten ist.
Die Preise verstehen sich in Schweizerfranken (CHF). In den angegebenen Preisen sind die gesetzliche Mehrwertsteuer, Entsorgungsgebühren, Abgaben, Transportkosten, Verpackungskosten, Versandspesen, sofern nicht explizit ausgewiesen, nicht enthalten. Verpackungskosten werden zusätzlich zu den Versandkosten verrechnet, mindestens jedoch CHF 12.-. Der Versand erfolgt ausschliesslich innerhalb der Schweiz und Lichtenstein.
Der Besteller ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt mit der nötigen Sorgfalt umgehend zu prüfen. Reklamationen für mangelhafte Ware, fehlende Ware oder Teile davon sind spätestens nach 5 Tagen - ab Entgegennahme der Ware gerechnet - schriftlich (per Mail an team@baldeggersortec.ch oder per Post an unsere Anschrift) anzubringen. Spätere Beanstandungen von erkennbaren Mängeln erheben keinen Anspruch auf Ersatzlieferung, Nachbesserung, Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatz gegenüber der Baldegger + Sortec AG.
Die Ware kann innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt mit dem Lieferschein oder der Rechnung auf Kosten des Käufers retourniert werden. Davon ausgenommen sind auf speziellen Kundenwunsch vom Verkäufer bei Dritten bestellte Artikel, Extra-Anfertigungen, Technikartikel oder schon gebrauchte Artikel. Die Ware muss vollständig, originalverpackt und unbeschädigt sein, ansonsten gibt es keine Gutschrift. Softwarelizenzen, Schnittstellen und Entwicklungen sind von der Rückgabe ausgenommen.
Die Rechnung ist innert 30 Tagen netto - sofern nichts anderes schriftlich vereinbart - ab dem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Baldegger + Sortec AG behält sich das Recht vor, ab dem angegebenen Fälligkeitsdatum für jeden Tag, um den die Zahlung verspätet eintrifft, Verzugszinsen zu erheben. Basis des Verzugszinses ist der Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank zuzüglich fünf Prozent. Unberechtigte Abzüge werden in jedem Fall nachbelastet.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungskonditionen, im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden oder im Falle der Einleitung oder Eröffnung des Konkurses oder Liquidationsverfahrens gegen den Kunden ist die Baldegger + Sortec AG berechtigt, die gelieferten Kaufgegenstände ohne Rückzahlung der bisher geleisteten Zahlungen abzuholen. Der Aufwand und die Miete sowie Instandstellungsarbeiten werden in Rechnung gestellt.
Wird ein Auftrag vorzeitig durch den Kunden beendet, werden unabhängig vom erreichten Ergebnis, die effektiv geleisteten Stunden in Rechnung gestellt. Wird ein Auftrag mit einem geplanten Arbeitsvolumen von bis zu 8 Stunden innert 4 Arbeitstagen vor einem vereinbarten Termin vom Kunden beendet oder verschoben, so werden 50% der vereinbarten Zeit oder nach eingeschätztem Zeitaufwand der Baldegger + Sortec AG in Rechnung gestellt. Diese Regelung gilt nicht im Falle eines Abbruches oder einer Verschiebung aufgrund von höherer Gewalt.
Wird ein Auftrag mit einem geplanten Arbeitsvolumen von mehr als 8 Stunden innert 10 Arbeitstagen vor einem vereinbarten Termin vom Kunden beendet oder verschoben, so werden 50% der vereinbarten Zeit oder nach eingeschätztem Zeitaufwand der Baldegger + Sortec AG in Rechnung gestellt. Diese Regelung gilt nicht im Falle eines Abbruches oder einer Verschiebung aufgrund von höherer Gewalt.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, gelten Leistungsverpflichtungen von Baldegger + Sortec AG nicht als Verfalltagsgeschäfte. Termine gelten mit der Bereitstellung der Leistung der Baldegger + Sortec AG als eingehalten. Gerät Baldegger + Sortec AG in Verzug, hat der Kunde ihr zwei Mal schriftlich eine angemessene Nachfrist zu gewähren.
Die Baldegger + Sortec AG behält sich das Recht vor, vor Übergabe der Ware als Sicherheit eine Systemsperre einzurichten, welche sich bei Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarung aktivieren kann. Auch laufende oder wiederkehrende Rechnungen von Lizenzen, Wartungen, Service-Abos, Verbrauchsmaterial etc. die nicht gemäss den Zahlungsfristen beglichen werden, können zu einer Systemsperre führen.
Die Gefahr einer zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Untergangs von Lieferwaren geht bei Ablieferung beim Besteller; bei Abholung durch den Besteller selber; bei Abholung durch ein anderes Unternehmen, sowie bei Übergabe der Ware an einen Fremdspediteur, auf den Besteller über.
Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Rechnungsdatum. Weitere Garantieangaben entnehmen Sie dem Kaufvertrag. Abweichende Leistungen müssen in den Verträgen einzeln festgelegt werden und bedingen der Schriftform.
Die Baldegger + Sortec AG garantiert, dass sie die Ware in funktionstüchtigem Zustand liefert. Die Baldegger + Sortec AG verpflichtet sich als Gewährleistung zur Beseitigung der Fehler oder zum Ersatz aller Teile, die nachweisbar infolge von Material-, Konstruktions- und Ausführungsfehler schadhaft oder unbrauchbar sind. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, welche die Baldegger + Sortec AG nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.
Die Baldegger + Sortec AG erbringt die Gewährleistung in seinen Räumen (Bring-in Garantie). Demontage- und Montage-, Transport-, Verpackungs-, Reise- und Aufenthaltskosten gehen zulasten des Kunden. Ersetzte Teile werden Eigentum der Baldegger + Sortec AG. Mit Anerkennung oder Beseitigung eines Mangels werden Gewährleistungs-und Verjährungsfristen nicht unterbrochen.
Kann der Mangel nicht beseitigt werden, hat der Kunde Anspruch auf eine Preisminderung. Weitere Ansprüche aus Gewährleistung sind ausgeschlossen, insbesondere kann der Kunde nicht vom Vertrag zurücktreten oder den Ersatz von Folgeschäden (Schadenersatzansprüche) verlangen.
Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde die Hard- oder Software selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt und nicht nachweisen kann, dass die gerügten Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderungen nicht erschwert wird. Ausserdem entfällt die Gewährleistung, soweit der Kunde seine Mitwirkungsobliegenheiten nicht ordnungsgemäss erfüllt.
Für Produkte (z.B. Hard- und Software) von Dritten kann Baldegger + Sortec AG keine Gewährleistung und Garantien übernehmen oder die Gewährleistung bzw. Garantie beschränkt sich darauf, dass Baldegger + Sortec AG auf Kosten des Kunden die Gewährleistungs-rechte gestützt auf die gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen des Dritten (z.B. AGB) bei diesem einfordert. Baldegger + Sortec AG tritt sämtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber solchen Drittanbietern dem Kunden ab.
Führt der Mangel an einem verwendeten Produkt eines Drittanbieters (z.B. Hersteller) zu zusätzlichem Aufwand seitens Baldegger + Sortec AG (z.B. Neuinstallation oder Neuprogrammierung eines defekten Gerätes), so ist dieser Mehraufwand vom Kunden zu tragen, sofern er von ihm nicht auf den Drittanbieter abgewälzt werden kann.
Für die Datensicherung (Backup) ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich. Auch bei erteilten Aufträgen oder abgeschlossenen Verträgen bleibt die Verantwortung für die Datensicherung und Wiederherstellung beim Kunden. Baldegger + Sortec AG bietet explizit keine Leistungen oder Verträge an, die die Verantwortung für die Datensicherung an Baldegger + Sortec AG übertragen. Angebote, wie namentlich Active Monitoring, sind lediglich als Unterstützung für die Kontrolle der Datensicherung gedacht.
Bei Vertragsverletzungen haftet Baldegger + Sortec AG für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Für absichtlich und grobfahrlässig verursachte Schäden haftet Baldegger + Sortec AG unbegrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Baldegger + Sortec AG für Personenschäden unbegrenzt, für Sachschäden bis zum Betrag von CHF 50'000 je Schadenereignis und für Vermögensschäden höchstens bis zum Betrag von CHF 5‘000 je Schadenereignis. In keinem Fall haftet Baldegger + Sortec AG für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Daten- oder Reputationsverluste.
Baldegger + Sortec AG haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung auf Grund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse von besonderer Intensität (Lawinen, Überschwemmungen, Erdrutsche usw.), kriegerische Ereignisse, Aufruhr, unvorhersehbare behördliche Restriktionen usw. Kann Baldegger + Sortec AG ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben. Baldegger + Sortec AG haftet nicht für allfällige Schäden, die dem Kunden durch das Hinausschieben der Vertragserfüllung entstehen.
Sämtliche Schutzrechte an Softwareprodukten sind und bleiben Eigentum des Herstellers bzw. Lieferanten der Software. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Hersteller bzw. Lieferant bei einer Zuwiderhandlung gegen Nutzungs- bzw. Lizenzbestimmungen die Aufhebung der erteilten Lizenz und Rücknahme des Produkts verlangen kann. Bei Missachtung der Lizenzbestimmungen haftet der Kunde gegenüber dem Hersteller bzw. Lieferanten der Software.
Die Kunden sind verpflichtet, nur richtige und vollständige Daten anzugeben.
Beide Parteien verpflichten sich, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz einzuhalten und diese Pflicht auch ihren Mitarbeitern, Hilfspersonen und beigezogenen Dritten zu überbinden. Des Weiteren verpflichten beide Parteien sich selbst, ihre Mitarbeiter, andere Hilfspersonen und beigezogene Dritte, alle nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen, die sie in Zusammenhang mit der Erfüllung von Verträgen erhalten oder erfahren, streng vertraulich zu behandeln. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien zeitlich unbefristet.
Als Techniker und Supporter unterstehen die Mitarbeiter der Baldegger + Sortec AG einem strengen Berufsgeheimnis und unterliegen der Schweigepflicht. Im Rahmen ihrer Tätigkeit bei Baldegger + Sortec AG erfahren die Mitarbeiter von besonders sensiblen Informationen und erhalten Zugang zu höchstvertraulichen Daten.
Dazu gehören zum Beispiel Umsatzzahlen und weitere Kennzahlen des Kunden, Personalinformationen und Kunden- /Finanzinformationen. Baldegger + Sortec AG hat alle ihre Mitarbeitenden zur Geheimhaltung und zum Berufsgeheimnis verpflichtet. Ohne Zustimmung dürfen Informationen und Daten keinem Dritten, auch nicht Verwandten oder Lebens- bzw. Ehepartnern, mitgeteilt werden. Diese Geheimhaltungspflicht erstreckt sich unter anderem auch auf die Namen der Kunden. Die Geheimhaltungspflicht dauert auch fort, wenn die Mitarbeiter nicht mehr für Baldegger + Sortec AG tätig sind.
Verträge treten mit deren Unterzeichnung oder durch schriftliche Annahme oder Bestellung durch den Kunden in Kraft. Werden Verträge nicht zeitlich begrenzt, so gelten sie jeweils hinsichtlich der darin enthaltenen Dauerschuldleistung als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie können mangels anderer Abrede jeweils auf Ende eines Vertragsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten aufgelöst werden.
Wurde eine Mindestlaufzeit vereinbart, ist eine Kündigung frühestens auf Ablauf der Mindestlaufzeit möglich. Vertragsänderungen sind nur gültig, wenn sie von beiden Vertragsparteien schriftlich bestätigt werden. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt jederzeit vorbehalten.
Beide Vertragsparteien haben alles zu unterlassen, was die Kompetenz und die Handlungsfähigkeit der anderen Vertragspartei beeinträchtigen könnte. Insbesondere aber nicht abschliessend ist es den beiden Parteien untersagt, Mitarbeiter der anderen Partei abzuwerben oder zu einer Bewerbung zu ermutigen und als Mitarbeiter zu beschäftigen oder durch eine andere Form der Zusammenarbeit (Auftrag, Werkvertrag) an sich zu binden.
Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung schuldet die vertragsbrüchige Partei für jeden einzelnen Fall eine Konventionalstrafe in der Höhe eines Bruttojahreslohns des abgeworbenen Mitarbeiters, jedoch mindestens CHF 50‘000.00. Die Geltendmachung weiteren Schadens, insbesondere der durch die Abwerbung entstehenden Rekrutierungs- und Einarbeitungskosten, bleibt vorbehalten. Die Leistung der Konventionalstrafe entbindet die Parteien nicht von der Einhaltung des Abwerbeverbots.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Baldegger + Sortec AG. Die Baldegger + Sortec AG behält sich vor, auf Kosten des Kunden, die Ware im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
Baldegger + Sortec AG und Drittlieferanten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtpreises und Erfüllung aller anderen Zahlungsbedingungen Eigentümerin und Inhaberin (Eigentumsvorbehalt) sämtlicher gelieferten Vertrags- und Drittprodukte sowie geschaffener Arbeitsergebnisse.
Erfüllungsort für alle Pflichten des Bestellers ist der Sitz der Baldegger + Sortec AG.
Dieser Vertag untersteht schweizerischem Recht. Die Parteien vereinbaren als Gerichtsstand Belp, Land Schweiz. Die Baldegger + Sortec AG ist indessen berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitz/Sitz zu belangen.
Die Baldegger + Sortec AG behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Mit Erscheinen einer aktualisierten Version der AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.
Eine Verrechnung von Ansprüchen einer Vertragspartei mit Gegenforderungen der anderen Partei bedarf der vorgängigen ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Sollten sich einzelne Bestimmungen der Verträge und Aufträge als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der Verträge und Aufträge im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall den Vertrag oder Auftrag so anpassen, dass der Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich erreicht wird.
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